Im Juli 2021 wurde der Bericht der „Kindeswohlkommission“ präsen-tiert. Die Kommission war von der Regierung und von Vizekanzler Werner Kogler mit dem Ziel eingesetzt worden, bei Asylverfahren die Berücksichtigung des Kindeswohls und den Stellenwert zu untersuchen. Der Bericht nimmt zur Praxis in Österreich kritisch Stellung. „Entscheidungen über den Schutz von Minderjährigen und den Schutz von Familien fallen bei gleichem Sachverhalt sehr unterschiedlich aus“, so die Kommissionsvorsitzende Irmgard Griss.
Irmgard Griss ist ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofes. Bei der Bundespräsidentenwahl 2016 trat sie als unabhängige Kandidatin an. Martin Gebhart ist Ressortleiter für Chronik im „Kurier“.
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