Zivilcourage und ziviler Ungehorsam
Wie erwartet, gibt es zu beiden Begriffen viele Definitionen mit unterschiedlichen Akzenten. Die nachstehenden Begriffsbestimmungen enthalten wichtige Aspekte.
Zivilcourage beginnt mit Wahrnehmung und Verantwortungsgefühl und mündet in zivilcouragiertem Handeln. Dies bedeutet den Mut zu haben, sich für jemanden, dem/der Unrecht geschieht, einzusetzen. Dies kann das Risiko eigener Nachteile beinhalten und unter Umständen den gesellschaftlichen Normen und staatlichen Regeln zuwiderlaufen.
In Abgrenzung zur „Hilfe“ ist das letzte Element hervorzuheben. Zivilcourage beinhaltet das Risiko eines eigenen Nachteils, das in dieser Form bei reiner Hilfeleistung in der Regel nicht gegeben ist.
Wenn du mehr zu Zivilcourage erfahren möchtest, kannst du dich hier informieren: www.zara.or.at/de/wissen.
Ziviler Ungehorsam ist komplizierter zu beschreiben. Der Rechtsphilosoph John Rawls (1921-2002) definiert ihn beispielsweise als „öffentliche, gewaltlose, gewissensbestimmte, aber politisch gesetzwidrige Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll.“ Es handelt sich dabei um eine Verhaltensweise, die gegen ein geltendes Gesetz verstößt, um gegen eine eindeutige und schwerwiegende Ungerechtigkeit vorzugehen. Um unter diese Definition zu fallen, muss der Gesetzesbruch auch erforderlich zur Erreichung des Ziels sein. Ebenso muss die staatliche Ordnung im Grundsatz anerkannt bleiben. Das ist ein bedeutender Unterschied zur Revolution, die einen Umbruch des staatlichen Systems zum Ziel hat. Unter diesen Voraussetzungen wird ziviler Ungehorsam als rechtsethisch gerechtfertigt angesehen.
Diese Artikel erschien erstmals im kumquat "Jetzt wird´s politisch!" - 1/2019
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