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Menschen vertreiben ist unmenschlich!

Das NÖ Polizeistrafgesetz wurde im November 2020 verschärft. Ein Verbot von Konsumation von alkoholischen Getränken an öffentlichen Orten darf nun auch von Polizei oder Gemeinde-Aufsichtsorganen mit Strafen exekutiert werden. Die Strafandrohung ist heftig: Bis zu 1.000 Euro oder bis zu 2 Wochen Gefängnis kann nun das Alkoholtrinken in der Öffentlichkeit kosten. In Wiener Neustadt haben das FP (sie stellt sowohl den Sicherheits-, als auch der Sozialstadtrat), VP (Antragsteller Stadtrat und LT-Abg. Franz Dinhobl) und SP bei erster Gelegenheit getan. Der Alkoholkonsum wurde nun in der Innenstadt verboten.

Es geht recht offensichtlich nicht darum, Kinder vor der Belästigung von Alkoholkranken oder Drogenkranken zu schützen. (Das versucht die Stadt mit dem Instrument der Schutzzonen zu regeln.) Es geht wohl eher um eine populistische Maßnahme, die vor allem den Wirtschaftstreibenden in der Innenstadt signalisieren soll, dass man sich um sie kümmert. (Wiener Neustadt hat ein massives Problem bei den Leerständen in der Innenstadt  - Leerstandsrate 26,5%, im Vergleich in Dornbirn nur 2,9%).


Mit den Mächtigen legt man sich nicht gern an. Denn die seit Jahren diskutierte „Zentrumsabgabe“ von Einkaufszentren, die der Förderung der Innenstadt zugutekommt soll, gibt es immer noch nicht. Stattdessen beschließt man, von den Schwachen Strafen einzuholen, die der Stadtkasse zugutekommen. Das ist nicht christlich und auch nicht sozial.


Alkohol- und Drogenkranke zu bestrafen, ist das billigste Mittel. Der humanistische oder christlich-soziale Zugang wäre Sozialarbeit, Streetwork, Hilfen zur Therapie, … aber dafür gibt es keine neuen Initiativen, sondern nur Absichtserklärungen. Dieser Zugang wäre teuer (Und wir wissen, der Ausspruch unseres Bundeskanzlers „koste es, was es wolle“ gilt ja nicht einmal für die Schulen unserer Kinder und schon gar nicht für Alkohol- und Drogenkranke).


Übrigens: Die Polizei konnte schon in der Vergangenheit Strafen bis zu 1.000 Euro verhängen, wenn „ungebührlicherweise störender Lärm erregt“ wurde, oder „der öffentliche Anstand verletzt“ wird. Jetzt dürften aber auch „Gemeinde-Aufsichtsorgane“ in der Alkoholverbotszone aktiv werden, wenn Behältnisse nur „bereitgehalten“ werden und man muss ihnen im Verdachtsfall diese zur näheren Überprüfung aushändigen. – siehe Absatz 1 und Absatz 5 vom §2 des Gesetzes.


NÖN-Leserbrief von Josef Worm, Pfarr-Caritas Wiener Neustadt

 

In einem Leserbrief (NÖN vom 31.3.2021) schreibt Josef Worm, er ist in der KMB Wiener Neustadt aktiv und Mitglied des FairWandeln-Teams Wiener Neustadt und in der Pfarr-Caritas der Dompfarre mit ihren Teilgemeinden:

 

Als Pfarrcaritas-Mitglied der Dompfarre mit ihren Teilgemeinden beraten und unterstützen wir Menschen, die zu den sogenannten sozialen „Randgruppen“ zählen. (was für ein schreckliches Wort!). Das vom Neustädter Gemeinderat beschlossene Alkoholverbot für die Innenstadt widerspricht meiner christlich-sozialen Grundeinstellung und ist nichts anderes als eine Maßnahme gegen Menschen, die aufgrund ihrer Notlage Alkohol im öffentlichen Raum konsumieren.


Als Sozialstaat und als offene Gesellschaft sollten und dürfen wir dies nicht zulassen. Auch wenn es unangenehm ist, auf Situationen und Menschen zu treffen, die nicht meinen oder unseren Vorstellungen von einem gesellschaftlichen Leben entsprechen, müssen wir dies aushalten. Keiner lebt ohne Grund auf der Straße und konsumiert dort Alkohol.


Es ist der völlig falsche Weg, Menschen mit Suchtkrankheiten mit Polizei und Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro oder 2 Wochen Gefängnis zu vertreiben oder sogar wegzusperren. Die richtige Antwort ist, die vielen Freiwilligen sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Privatinitiativen besser einzubinden, auf sie zu hören und sie bei der Arbeit mit diesen Menschen zu unterstützen.


Nochmals: man hat es mit Menschen zu tun!

 

DI Josef Worm, Wiener Neustadt
Mitglied der Pfarrcaritas der Dompfarre mit ihren Teilgemeinden

 

Hintergrund-Informationen zur Verschärfung des Polizeistrafgesetzes in NÖ


FP-Landesrat Waldhäusl hat die Gesetzesvorlage eingebracht. (Landesrat Waldhäusl wurde schon öfter kritisiert für umstrittene politische Aktionen: Z.B. forderte 2018  die Obfrau des Katholischen Bildungswerks der Diözese St. Pölten, Angela Lahmer-Hackl, mit dem Hinweis "Christlich geht anders“ die Landesregierung auf, Waldhäusls „Sammellager für Asylwerber“ zu stoppen.)


LR Waldhäusl nennt im „Motivenbericht zum Gesetzesentwurf“ wiederholt die Situation am Praterstern als Begründung. Im Ausschuss verantwortlich waren die LtAbg. FP Königsberger, VP Michalitsch (ehem. BGM von Eichgraben)


Politische Stellungnahmen:


Wr. Neustadts BGM Klaus Schneeberger (und VPNÖ Klubobmann) meint, "die Anpassung des NÖ Polizeistrafgesetzes ist deshalb ein Meilenstein .... in der Sicherheitspolitik des Landes.“

 

SPÖ - Alfredo Rosenmaier meint bei der Landtagssitzung, er stimmt gerne der „Lex Schneeberger“ zu, bringt die Herrengasse in Wr. Neustadt als Beispiel und will das Alkoholverbot auf einem Spielplatz in Ebenfurth einführen, weil dort sind „Leit, die kana braucht“.

 

NEOS Indra Collini fragt im Landtag (ab Min. 2:38):  Warum muss man noch eins draufsetzen? Landesamtsdirektion hatte angemerkt, dass es heikel ist, wenn „Gemeinde-Aufsichtsorgane“ im „Verdachtsfall“ in jede Handtasche, in jeden Rucksack schauen dürfen.

 

GRÜNE Helga Krismer meint bei der Landttagssitzung, die Exekutive kommt mit ihrer wichtigen Arbeit jetzt schon nicht nach. Man möge die Polizei nicht überfordern, sie hat Besseres zu tun. NÖ ist nicht der Praterstern.

 

VP, FP, SP stimmen am 19.11.2020 dafür. Neos und Grüne dagegen. Die Bundesregierung sieht keinen Grund für einen Einspruch. 

CHristoph Watz
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