Gegen Verschärfung der Bettelregelungen in Wien

Eine Landesregierung muss mehr zusammenbringen, als unerwünschte BettlerInnen mit der Androhung einer hohen Geldstrafe oder der Abnahme ihrer Kinder unter Druck zu setzen meint die Katholische Sozialakademie Österreichs – ksoe

Die Absicht, die im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz enthaltenen Bettelregelungen um zwei weitere Tatbestände zu ergänzen, wird in erster Linie mit dem öffentlichen Interesse des Kinder- und Jugendschutzes argumentiert. Dass „das Mitführen“ von (Klein-)Kindern beim stundenlangen Betteln das physische und psychische Wohl der Kinder gefährdet, wird als gegeben dargestellt, die betreffenden Erwachsenen pauschal als „AnstifterInnen“ bezeichnet.

Babies am Schoß ihrer bettelnden Bezugspersonen oder Kleinkinder in unmittelbarer Nähe mit einfachsten Dingen spielend; in U-Bahn-Aufgängen auf den Stufen sitzend; in belebten Einkaufsstraßen vor Auslagen oder am Gehsteigrand kniend oder kauernd: wen würde das nicht herausfordern und unangenehm berühren? Wer verspürt nicht als erstes den Impuls, so etwas nicht sehen zu wollen?

Werden die Kinder, so wie die Gesetzesänderung es vorsieht, den Bezugspersonen abgenommen, weil diese die Geldstrafe nicht zahlen können bzw. müssen die (vorwiegend) Frauen das Betteln einstellen, weil die Gefahr zu groß ist, dass ihnen die Kinder abgenommen werden, dann ist diesem ersten Impuls entsprochen: wir müssen nicht mehr das sehen, womit wir nicht umgehen können. Das heißt aber noch lange nicht, dass damit etwas zum Wohl dieser Menschen – weder der Kinder noch ihrer Bezugspersonen – geschieht!

Daher ist die Frage zu stellen, ob seitens des Gesetzgebers genug getan wurde / wird um diesen Menschen gerecht zu werden. Was wurde unternommen, um etwas über die Beweggründe der (vorwiegend) Frauen, zu erfahren, die ihre Kinder beim Betteln bei sich behalten? Wie sind ihre Lebensumstände in Wien? Wie ist der Tagesablauf für die Kinder, wenn ihre Bezugspersonen nicht dem Betteln nachgehen? Wie ist die Informationslage bezüglich Unterstützungsangeboten durch diverse Wiener Sozialeinrichtungen? Welchen Störungen / Übergriffen und damit vielleicht vermeidbaren Stresssituationen sind bettelnde Frauen und ihre Kinder ausgesetzt?

Wäre der Wiener Landtag verpflichtet, nicht nur die Auswirkungen seiner Gesetze auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort Wien zu prüfen, sondern auch die Auswirkungen auf die Lebenslage armer Menschen und den Sozialstandort Wien wäre die geplante Fassung des Landessicherheitsgesetzes wohl nicht rechtskonform.

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