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Gegen Verschärfung der Bettelregelungen
in Wien
Eine Landesregierung muss mehr zusammenbringen, als unerwünschte
BettlerInnen mit der Androhung einer hohen Geldstrafe oder der
Abnahme ihrer Kinder unter Druck zu setzen meint die Katholische
Sozialakademie Österreichs – ksoe
Die Absicht, die im Wiener Landes-Sicherheitsgesetz enthaltenen
Bettelregelungen um zwei weitere Tatbestände zu ergänzen,
wird in erster Linie mit dem öffentlichen Interesse des Kinder-
und Jugendschutzes argumentiert. Dass „das Mitführen“ von
(Klein-)Kindern beim stundenlangen Betteln das physische und psychische
Wohl der Kinder gefährdet, wird als gegeben dargestellt, die
betreffenden Erwachsenen pauschal als „AnstifterInnen“ bezeichnet.
Babies am Schoß ihrer bettelnden Bezugspersonen oder Kleinkinder
in unmittelbarer Nähe mit einfachsten Dingen spielend; in
U-Bahn-Aufgängen auf den Stufen sitzend; in belebten Einkaufsstraßen
vor Auslagen oder am Gehsteigrand kniend oder kauernd: wen würde
das nicht herausfordern und unangenehm berühren? Wer verspürt
nicht als erstes den Impuls, so etwas nicht sehen zu wollen?
Werden die Kinder, so wie die Gesetzesänderung es vorsieht,
den Bezugspersonen abgenommen, weil diese die Geldstrafe nicht
zahlen können bzw. müssen die (vorwiegend) Frauen das
Betteln einstellen, weil die Gefahr zu groß ist, dass ihnen
die Kinder abgenommen werden, dann ist diesem ersten Impuls entsprochen:
wir müssen nicht mehr das sehen, womit wir nicht umgehen können.
Das heißt aber noch lange nicht, dass damit etwas zum Wohl
dieser Menschen – weder der Kinder noch ihrer Bezugspersonen – geschieht!
Daher ist die Frage zu stellen, ob seitens des Gesetzgebers genug
getan wurde / wird um diesen Menschen gerecht zu werden. Was wurde
unternommen, um etwas über die Beweggründe der (vorwiegend)
Frauen, zu erfahren, die ihre Kinder beim Betteln bei sich behalten?
Wie sind ihre Lebensumstände in Wien? Wie ist der Tagesablauf
für die Kinder, wenn ihre Bezugspersonen nicht dem Betteln
nachgehen? Wie ist die Informationslage bezüglich Unterstützungsangeboten
durch diverse Wiener Sozialeinrichtungen? Welchen Störungen
/ Übergriffen und damit vielleicht vermeidbaren Stresssituationen
sind bettelnde Frauen und ihre Kinder ausgesetzt?
Wäre der Wiener Landtag verpflichtet, nicht nur die Auswirkungen
seiner Gesetze auf die Beschäftigungslage und den Wirtschaftsstandort
Wien zu prüfen, sondern auch die Auswirkungen auf die Lebenslage
armer Menschen und den Sozialstandort Wien wäre die geplante
Fassung des Landessicherheitsgesetzes wohl nicht rechtskonform.
www.ksoe.at
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