Asyl: Bischofskonferenz für parteiische Rechtsberatung

Eine juristisch hochwertige und unabhängige Asylrechtsberatung, die „eindeutig Partei zugunsten der Asylwerber“ ergreift, hat die Österreichische Bischofskonferenz zu geplanten Gesetzesänderungen im Asylwesen gefordert.

Die Beratung hinsichtlich möglicher weiterer Verfahrensschritte - die bisher von unabhängigen Organisationen wie der Diakonie und dem Verein Menschenrechte Österreich geleistet wurde und nach dem Wunsch von Minister Herbert Kickl künftig einer beim Innenministerium angesiedelten Bundesagentur obliegen soll - dürfe ausschließlich den Interessen des Beratenen verpflichtet sein. Das hielt der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Peter Schipka, am Freitag in einer Stellungnahme fest.

Der Gesetzgeber solle sich an den Maßstäben der Rechtsanwaltsordnung orientieren, die den Anwalt dazu verpflichte, „die Rechte seiner Partei gegen jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten“. Dem werde nicht gerecht, dass die Regierung eine „unparteiische Rechtsberatung mit neutraler Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten“ vorsehen möchte. Die Bischofskonferenz erhebt grundsätzliche Einwände gegen die deklarierte Absicht, „Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintanzuhalten“.

„Sensible Materie“

Die inhaltliche Beurteilung eines rechtlich zulässigen Rechtsmittels obliege nämlich dem Gericht und nicht der Rechtsberatung, wie Peter Schipka klarstellte. „Gerade in dem Umstand, dass Rechtsmittel erhoben werden, zeigt sich, dass der Rechtsstaat funktioniert und erstinstanzliche Entscheidungen einer Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht zugänglich sind.“

Das Recht auf Asyl wird in Österreich in einem Verwaltungsverfahren abgesprochen; die zuständigen Beamten, „die in dieser sensiblen Materie gewissenhaft und sorgfältig eine Entscheidung zu treffen haben“, stehen nach den Worten Schipkas unter hohen Anforderungen. Ihnen gebühre „größter Respekt“ und „aufrichtiger Dank“.

Hohe rechtsstaatliche Standards nötig

Dennoch gebiete es der besondere Charakter des Asylverfahrens - in dem es für viele Betroffene „um Leben und Tod“ gehe -, dass das Verfahren hohen rechtsstaatlichen Standards genüge. Das Risiko von Fehlentscheidungen müsse im Asylrecht „besonders konsequent minimiert werden“, und das Verfahren müsse „sicherstellen, dass jedem, der ein Anrecht darauf hat, der Asylstatus auch zuerkannt wird“, so der Generalsekretär der Bischofskonferenz.

Wie es schon deren Vorsitzender Kardinal Christoph Schönborn mehrfach tat, bezeichnete auch Schipka Asyl als „ein heiliges Recht“. Es sei „Ausdruck der solidarischen Verpflichtung unserer zivilisierten Gesellschaft, verfolgten und bedrohten Personen humanitären Schutz zu gewähren“.

Asyl als „heiliges Recht“

Um die volle Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Asylverfahrens zu garantieren, wäre es aus Sicht der Bischofskonferenz notwendig, einen Rechtsanspruch auf „in der Regel kostenlose, professionelle und parteiische Rechtsberatung und Rechtsvertretung für das gesamte Verfahren“ zu verankern. Nur so könne einwandfrei sichergestellt werden, dass die Asyl-Entscheidung den gebührend hohen rechtsstaatlichen Qualitätskriterien genügt. „Nicht weniger ist der elementaren Bedeutung des Asylrechts für die Betroffenen und unsere gesamte Gesellschaft angemessen“, fügte Schipka hinzu.

Das Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz verwies abschließend auch auf eine diesbezügliche Stellungnahme der Caritas Österreich - mehr dazu in Asyl: Caritas, Evangelische und Richter protestieren.

Im März hatten sich Innen- und Justizministerium auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der die Betreuung und Beratung von Flüchtlingen einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) überträgt, die unter der Ägide des Innenministeriums steht. Die bisherigen unabhängigen Anbieter müssen ihre Agenden somit abgeben.

Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka

Kathpress/Henning Klingen

Der Generalsekretär der Bischofskonferenz Peter Schipka

Der Bereich Rechtsberatung in der neuen, staatlichen Agentur soll einen eigenen Bereichsleiter bzw. eine Bereichsleiterin erhalten, welche vom Justizminister bestellt wird. Innenminister Kickl wäre gegenüber der BBU-Geschäftsführung jedoch weisungsbefugt und würde die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vorgeben. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein.

Gegen Höchstbetrag für Asylwerber-Arbeiten

Asylwerber sollen bereits während des laufenden Verfahrens freiwillig einer sinnvollen und bezahlten Tätigkeit nachgehen können, von der Festlegung eines Höchstbetrags zur Abgeltung dieser gemeinnützigen Tätigkeiten sollte jedoch abgesehen werden, so Schipka weiter in der Aussendung. Er äußerte sich zur entsprechenden Verordnung von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der den Stundenlohn bei so genannten „Remunerationstätigkeiten“ von Asylwerbern auf maximal 1,50 Euro begrenzen will.

Bisher liege dieser Betrag im Ermessen der jeweiligen Gebietskörperschaft und bewege sich meist zwischen drei und fünf Euro pro Stunde, merkte Schipka an. Diese Regelung bewähre sich offenbar, somit liege „keine Notwendigkeit vor, vom derzeit erfolgreich praktizierten Modell abzugehen“. Eine staatliche Regelung solle nur dann erlassen werden, wenn tatsächlich entsprechender Regelungsbedarf besteht, sprach sich die Bischofskonferenz durch ihren Generalsekretär gegen eine Limitierung aus.

Regelung grundsätzlich zu begrüßen

Grundsätzlich sei die Regelung zu begrüßen, wonach Asylwerber außer eingeschränkten selbstständigen Tätigkeiten bzw. einer Saisonarbeit auch gemeinnützigen Hilfstätigkeiten nachgehen können. Davon würden alle Beteiligen profitieren, so Schipka.

Die wirtschaftliche und soziale Integration der Asylwerber werde gefördert, sie könnten einen geringen Zuverdienst erwirtschaften, durch Kontakte mit der lokalen Bevölkerung könnten allenfalls vorhandene gegenseitige Vorurteile abgebaut werden. Und die Gebietskörperschaften können im öffentlichen Interesse gelegene Aufgaben wie Landschaftspflege und Sauberhaltung des öffentlichen Raums unter moderaten Kosten durchführen lassen.

religion.ORF.at/KAP

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