Programmierter Rechtsbruch :
Ein riesiger Konflikt über den Datenschutz droht

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Nun muss der Supreme Court, das höchste amerikanische Gericht, entscheiden.
Amerikanische Ermittler wollen den europäischen Datenschutz aushebeln. Die deutsche Wirtschaft ist alarmiert, sogar Privatpersonen müssen bangen. Darum geht es.

Ein Rechtsstreit zwischen Microsoft und dem amerikanischen Justizministerium über die Herausgabe von privaten Daten hat globale Dimensionen bekommen. Die EU, Großbritannien, Irland und die Vereinten Nation haben juristische Stellungnahmen abgegeben in einem Fall, der sich zu einem internationalen Konflikt über den Datenverkehr im Internet und den Datenschutz für Privatleute ausweiten könnte. Selbst die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK , BDI) haben ihren schweren Besorgnissen in einem sogenannten Amicus-Brief an das zuständige amerikanische Gericht jetzt Ausdruck verlieren.

Hintergrund für den brisanten Rechtsstreit bildet ein Kriminalfall im Drogenmilieu. Im Jahr 2016 wollten amerikanische Ermittler Einblick in E-Mail eines Verdächtigen nehmen. Ein New Yorker Bezirksrichter ordnete per Durchsuchungsbeschluss an, Microsoft müsse die entsprechenden E-Mails herausgeben.

Welches Recht wird gebrochen?

Microsoft konterte, die Daten seien auf einem Server in Irland gespeichert. Dort habe der Durchsuchungsbeschluss des amerikanischen Richters keine Gültigkeit. Microsoft verlor in erster Instanz gegen das Justizministerium, gewann aber im Berufungsverfahren. Nun entscheidet der oberste Gerichtshof (Supreme Court) voraussichtlich im Frühsommer.

Microsoft macht in dem Fall geltend, würde sich die Haltung des Justizministeriums durchsetzen, dass Durchsuchungsbefehle exterritorial gelten, dann wäre Microsoft gezwungen, ausländisches Datenschutz-Recht zu brechen. Das Argument macht auch der Chefjustiziar des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Stephan Wernicke: „Das Risiko für die Unternehmen in diesem Verfahren liegt darin, dass sie eventuell nur noch die Wahl haben, gegen welche Rechtsordnung sie verstoßen: die US-amerikanische oder die europäische.“

Nach Angaben von Microsoft würden zudem Vereinbarungen über gegenseitige Rechtshilfe (Mutual legal assistance treaty) unterminiert. Microsoft will deshalb nur Daten preisgeben auf der Basis solcher Vereinbarungen zur Verbrechensbekämpfung.

Das amerikanische Justizministerium dagegen argumentiert, dass internationale Rechtshilfevereinbarungen langsam und oft fruchtlos seien für die internationale Strafverfolgung. Das europäische Recht verbiete Datenübertragung nicht im Grundsatz. Zudem könnten Länder, die sich durch amerikanische Durchsuchungsbeschlüsse in ihrer Souveränität verletzt sähen, vor amerikanischen Gerichten ihr Recht einfordern.

Die Europäische Union hat nach Meinung von Rechtsexperten einen „überraschend neutralen Standpunkt“ in der Auseinandersetzung eingenommen, wie die Anwältin Heather Sussman schreibt. Sie pocht zwar darauf, dass die Amerikaner in der Regel die internationalen Rechtshilfevereinbarungen bemühen sollten. Doch wenn wichtige Gründe von öffentlichem Interesse im Spiel seien, etwa wenn es um die Aufklärung schwerer Verbrechen gehe, dann wäre auch ein Datentransfer außerhalb der Rechtshilfevereinbarungen erlaubt.

Datenverkehr über Grenzen gefährdet

Auf schwerwiegende Probleme für die Rechtspraxis weist das Rechtsgutachten hin, das die deutschen Wirtschaftsverbände zusammen mit französischen Verbänden in Auftrag gegeben haben. Sollten die amerikanischen Ermittler sich durchsetzen, würden nicht nur die jahrelangen Bemühungen um internationale Kooperation in der Verbrechensbekämpfung unterminiert.

Nutzer würden ihren Daten nur noch auf Servern speichern lassen, die außerhalb der amerikanischen Rechtsprechung lägen. Selbst der Verkehr von gewöhnlichen Daten über Grenzen hinweg wäre gefährdet. Ein Sieg des amerikanischen Justizministeriums vor Gericht wäre desaströs und würde auch die eigene Strafverfolgung in Zukunft erschweren.